
Ein Arbeitsvertrag kann wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung bzw. arglistiger Täuschung angefochten werden. Die Anfechtung hat die Nichtigkeit des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft zur Folge, eine Beteiligung des Betriebsrats ist nicht erforderlich. Der wichtigste Un...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Anfechtung_Arbeitsvertrag.htm
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